AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 04:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e02ee0bc-b885-4ede-b9e4-7f0cad8d4676/

EFRE VI Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes Sachsen-Anhalt Hochschule Merseburg „Neubau Forschungsgebäude“ Projektnummer: 11050005 - Planungsleistungen für Los 5 - Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen

Notice-ID: e02ee0bc-b885-4ede-b9e4-7f0cad8d4676 · Procedure-ID: 8bae8525-d66e-4ac3-8589-da151659e157

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Stammdaten

Auftraggeber
Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Technisches Büro Halle, Halle (Saale)
Veröffentlicht
07.05.2025
Frist (Submission)
11.06.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
127.162 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Der Auftraggeber beabsichtigt, die Objektplanung nach §§ 43, 47 HOAI gemäß RLBau - Aufstellung der KVM-Bau (LPH 2) - zur Errichtung eines neuen Forschungsgebäudes auf dem Gelände der Hochschule Merseburg zu vergeben. Für die Erstellung der Pläne ist das CAD/CAFM Pflichtenheft BLSA zu beachten! Kompletter Download unter https://blsa.sachsen-anhalt.de/service/cad-cafm-pflichtenheft.

Vertragslaufzeit

Beginn
18.08.2025
Ende
15.04.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Halle (Saale)

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).