AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung für 4 Jahre zur Belieferung der Universitätsmedizin Halle (Saale) mit Nicht-Medizinischem Mobiliar
Stammdaten
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 02.03.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 39130000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
- Branche
- Facility Management & Gebäudetechnik
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 1.187.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Universitätsmedizin Halle (Saale) strebt die Sicherstellung der adäquaten Ausstattung ihrer Räumlichkeiten an, um ihren Mitarbeitern ein bedarfsgerechtes und ergonomisches Arbeitsumfeld zu ermöglichen. Die Zimmerausstattung soll unter Beachtung von Umweltverträglichkeit, sicherheitstechnischer, ergonomischer und arbeitsmedizinischer Anforderung sowie des Gesamterscheinungsbildes der Universitätsmedizin Halle (Saale) erfolgen. Der Umfang der Leistung entspricht dem Kauf von nicht medizinischem Mobiliar, welches sowohl in Büroräumen als auch in Arzt-, Patienten- und Wartezimmern zum Einsatz kommt. Außerdem ist die Anlieferung frei Verwendungsstelle, Aufbau und Montage inkl. ggf. erforderlicher Planungs- und Beratungsleistungen vorab, die Bereitstellung von Ersatzteilen und Reparaturservice sowie ein halbjährliches Reporting Bestandteil des Vertrages. Hierfür wird eine Rahmenvereinbarung über eine Laufzeit von 4 Jahren je Los geschlossen. Die Vergabe erfolgt über mehrere Lose LOS 1 Bürodrehstuhl LOS 2 Bürostühle (Vierfuß-Stuhl) LOS 3 Büromöbelsystem (Tische, Akustik-Schutz Schränke, Container)
Lose
3 Lose (max. 3 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 5 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale), Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.