AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvertrag für den Bau von reproduzierbaren Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren im Land Mecklenburg-Vorpommern
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Inneres und Bau, Schwerin
- Veröffentlicht
- 02.04.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45200000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Das Land Mecklenburg-Vorpommern möchte die Städte und Gemeinden des Landes beim Bau von Feuerwehrhäusern für Freiwillige Feuerwehren unterstützen. Der Auftragnehmer soll zwei Varianten von Feuerwehrhäusern – Langhaus und Kompakthaus – schlüsselfertig errichten (ggfs. mit Nachunternehmern). Hinsichtlich der Bauart wird diese Leistungsbeschreibung systemoffen gehalten. Die Feuerwehrhäuser sollen nach DIN 14092-1 für 2 Stellplätze der Stellplatzgröße 2 und für 25 Kameraden und 10 Kameradinnen der Einsatz- und der Jugendabteilung errichtet werden. Das Gebäude sollte so auf dem zugewiesenen Grundstück errichtet werden, dass Erweiterungsmöglichkeiten bestehen. Nach der Zuschlagserteilung muss mit dem bereits beauftragten Objektplaner Gebäude und Innenräume zusammengeabreitet werden, um die Vorplanung auf die Bauweise des Auftragnehmers hin zu optimieren. Es ist beabsichtigt, dass das Land das Vergabeverfahren durchführt und die Städte und Gemeinden nach Zuschlagserteilung selbstständig entscheiden können, ob sie die Leistungen des bezuschlagten Bieters entsprechend den im Vergabeverfahren festgelegten Bedingungen in Anspruch nehmen.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 4 Jahre
Vergabe-Status
- Auftragnehmer
- Goldbeck Nordost GmbH
- Vertragsabschluss
- 16.03.2026
- Zuschlagsentscheidung
- 05.03.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.