AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/e0b1a537-50d6-478b-90e0-8c0fc066a26f) · Abgerufen am 12.10.2026 11:09 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e0b1a537-50d6-478b-90e0-8c0fc066a26f/

Vergabe von Standard-Agenturleistungen für den technischen Betrieb und die Weiterentwicklung der Typo3-Instanzen der e-mobil BW GmbH

Notice-ID: e0b1a537-50d6-478b-90e0-8c0fc066a26f · Procedure-ID: b854ff71-c269-441b-8c24-a5a010162130

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
e-mobil BW GmbH, Stuttgart
Veröffentlicht
08.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Standard-Agenturleistungen im Bereich Technischer Betrieb (Service & Wartung) und Weiterentwicklung bestehender Typo3-Instanzen der e-mobil BW GmbH in Deutscher und Englischer Sprache für die Dauer von zwei Jahren zuzüglich einer Option für weitere zwei Jahre.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Bytebetrieb GmbH & Co. KG
Vertragsabschluss
04.08.2025
Zuschlagsentscheidung
17.07.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).