AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 18.04.2026 03:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e0c0c8be-029b-4029-915f-a8c693102c42/

Schülerbeförderung für den Landkreis Rosenheim für die Förderzentren Bad Aibling, Brannenburg, Prien, Rosenheim und Wasserburg

Notice-ID: e0c0c8be-029b-4029-915f-a8c693102c42 · Procedure-ID: 412a30a8-959f-4385-8d93-97e5f8db2a10

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Rosenheim, Rosenheim
Veröffentlicht
12.03.2026
Frist (Submission)
13.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung von Schüler/innen des Förderzentrums Bad Aibling (Los 1 – Los 4), des Förderzentrums Brannenburg (Los 5 – Los 7), des Förderzentrums Prien (Los 8 – Los 11), des Förderzentrums Rosenheim (Los 12) und des Förderzentrums Wasserburg (Los 13 – Los 16) mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente) zwischen deren Wohnorten und den Förderzentren in beide Richtungen notwendig sind.

Lose

16 Lose (max. 4 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
26.07.2030
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
95 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).