AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 19:53 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e12376cb-a0ad-4c05-822b-89eb04debd88/

Reinigungsleistungen für die Staatliche Regelschule Franzberg in Sondershausen mit Werkvertrag vom 01.07.2026 bis 31.12.2029

Notice-ID: e12376cb-a0ad-4c05-822b-89eb04debd88 · Procedure-ID: 2bc7b5cd-0e02-4840-97cb-abc6d5fc25da

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Stammdaten

Auftraggeber
Landratsamt Kyffhäuserkreis, Amt für Recht und Vergabe, Sondershausen
Veröffentlicht
08.04.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Zuschlagswert
326.653 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Beauftragung von Gebäudereinigungsdienstleistungen in Form von: Los 1: Unterhaltsreinigung (UHR), Grundreinigung (GrundR) und Sonderreinigung (SonderR) und Beschaffung sowie Bestückung von Verbrauchsmitteln (Flüssigseife, Faltpapier, Toilettenpapier, Müll- und Hygieneeimertüten) Los 2: Glas- und Rahmenreinigung für: 1. das Schulgebäude der Staatlichen Regelschule Franzberg, Bahnhofstraße 8, 99706 Sondershausen 2. die Schulsporthalle der Staatlichen Regelschule Franzberg, Bahnhofstraße 8, 99706 Sondershausen mit Werkvertrag vom 01.07.2026 bis 31.12.2029

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
31.12.2029

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
07.04.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).