14TEI09888 2. S-Bahn-Stammstrecke München – VE 41 Rohbauarbeiten Haltepunkt Marienhof
DB Netz AG · Frankfurt am Main · Hessen
Beschreibung
Neubau (Rohbau) eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in Innenstadtlage (Marienhof) mit getrennten Ein- und Ausstiegsbahnsteigen (Spanische Lösung) sowie Zugangsanlagen, Zwischenebenen und Technikzentralen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Rohbauarbeiten zum Neubau eines zweigleisigen unterirdischen S-Bahn-Haltepunkts in München (Marienhof).
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.188 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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19 Veröffentlichungen
- 02.03.2026 NA 01-58 Diese Änderungen wurde aufgrund der statischen Erfordernisse an den Baugrund sowie der engen Zeitschiene im Vorfeld und im Zuge der Baufeldübergabe erforderlich. Es ist logistisch nicht möglich, die Erdarbeiten durch einen weiteren AN durchführen zu lassen. Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren AN innerhalb des stark beengten Baufeldes inkl. erforderl. Zwischenlagerungen u. Wiederauffüllungen ist ohne massive Störungen nicht möglich, insb., da die sonstigen Arbeitsschritte zur Herstellung der BE zum Zeitpunkt der Ausführung durch den gebundenen AN ausgeführt werden müssen. Für den AG ist bei Bindung eines weiteren AN nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Dies gilt v.a., da die Erdarbeiten Bodenverbesserungen beinhalten, die statisch für Großgeräte des AN wie Greifer, Schlitzwandfräse und Bohrgeräte ausgelegt sein müssen.
- 16.01.2026 A VE041.177 Der Rückbau des Aussteifungsrostes führt zu Lastumlagerungen in der Schlitzwand sowie in den Geschossdecken. Daher muss der Rückbau zwingend in engster Abstimmung mit dem Verformungsmonitoring durchgeführt werden, welches im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegt. Hierdurch entsteht bei Einbindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Eine Beschädigung des bisher erstellten Rohbaus durch nicht sachgemäße Durchführung des Rückbaus oder durch Kommunikationsfehler zwischen dem gebundenen und einem weiteren AN kann nicht ausgeschlossen werden. Eine weitere Schnittstelle entsteht im Bereich der Arbeitssicherheit; dies ist unbedingt zu vermeiden. Bei der Durchführung der o.g. Leistung durch einen weiteren AN ist die erforderliche scharfe Trennung der Aufgaben zudem massiv erschwert. Für den AG ist dann nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wäre besonders erschwert.
- 15.01.2026 A VE041.178 Der gebundene AN ist bereits mit der Erstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inklusive sämtlicher Arbeiten im Gewerk der Hebungsinjektionen. Bei Einbindung eines weiteren AN entsteht eine kritische Schnittstelle im Bereich der Hochdrucktechnik. Die Verantwortung bei späterer Beeinträchtigung des Hebungserfolges und der Arbeitssicherheit ist in diesem Fall wegen der fehlenden scharfen Trennung der Leistungen nicht eindeutig zuordenbar. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Bearbeitung der Ausführungspläne des gebundenen AN setzt Kenntnisse des bestehenden 3D-Modells voraus und ist daher nur durch den gebundenen AN selbst möglich.
- 13.01.2026 A VE041.179 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inklusive der Hebungsinjektionen zur Setzungskompensation infolge Tunnelbauarbeiten zur Herstellung des Bahnsteigs. Dies beinhaltet eine verformungsarme Ausführung sämtlicher untertägiger Arbeiten. Die Einbindung eines weiteren AN stellt in diesem Fall einen direkten Eingriff in den Verantwortungsbereich des gebundenen AN dar, da sich die Qualität der Ausführung der Kanalverfüllung direkt auf Verformungen benachbarter Bauwerke sowie auf den Hebungserfolg der späteren Injektionen auswirkt. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss; die Zuordnung der Verantwortlichkeiten wird dadurch besonders erschwert.
- 08.12.2025 NA 01-65 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit Pumpen aller Brunnen mit Pumpen und ggf. mit Vakuumanlagen, sowie die Installation, Vorhaltung, den Betrieb der Pumpen und Vakuumanlagen, sowie die Ausführung von Ausbauverlaufsmessungen an Brunnen und GWM. Da die im vorliegenden Nachtrag angebotenen Leistungen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern ist unter den beengten Platzverhältnissen auf der Baustelle ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten zudem nicht möglich.
- 27.11.2025 NA 01-23 Der AN ist mit der Ausführung des geotechnischen Messprogramms sowie der bergmännischen Vortriebe am HPMarienhof (HPM) beauftragt. Die Hebungsinjektionen (HI) dienen als Kompensation der Setzungen aus dem Tunnelbau zum Auffahren der Bahnsteigröhren. Bei der Beauftr eines weiteren AN für die Durchf der HI sind große Abstimmgsschwierigkten bei dem hoch sensiblen Zusammenspiel zw geotechn Messprogramm, HI u Tunnelbau zu befürchten, die sich techn nur durch einheitl Vergabe sachgerecht lösen lassen. Bei Störung des Zusammenwirkens drohen wesentl Schäden wegen verzögerter HI. Bei der Durchführung der Leistungen durch weiteren AN ist Aufgabentrennung massiv erschwert. Für AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN ggü er ggf. Haftung/Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantworlkten wäre bes erschwert. Weiterer AN für HI kann daher wegen engem Ineinandergreifen der Einzelschritte in extrem engem Baufeld Fertigstellung HPM u ges Großprojekt beeintr.
- 06.11.2025 Der gebundene AN ist bereits mit der Erstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inklusive des Einbaus der Frischbetonverbundfolie als Hauptabdichtungsmaßnahme. Ferner befindet sich das geplante Injektionsschlauchnetz innerhalb der Bodenplatte, deren Herstellung ebenfalls im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegt. Der Einbau des Injektionsschlauchnetzes muss in die Betonage der Bodenplatte eingeplant werden und ist davon technisch nicht trennbar. Des Weiteren verknappen sich während der Betonage die ohnehin begrenzten, untertägigen Platzverhältnisse, welches die Bindung eines weiteren AN aus logistischer Sicht unmöglich macht. Bei der Durchführung der o.g. Leistungen durch einen weiteren AN ist die scharfe Trennung der Leistungen zudem nicht möglich. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss.
- 26.09.2025 A VE041.167 Aus Erkenntnissen aus dem Baubetrieb wurde ersichtlich, dass für die Schlitzwand größere Erdlasten anfallen als im geotechnischen Gutachten vorgesehen. Im fortgeschriebenen Aussteifungskonzept wurden die Knoten des Aussteifungsrostes von den Primärstützen entkoppelt, um deren seitliches Auslenken und die dadurch verursachte Knickgefahr vorzubeugen. Ferner sind die Vorspannpressen nachjustierbar auszuführen, damit verhindert werden kann, dass die Aussteifungsknoten die Primärstützen berühren. Bei einer Schwellenwertüberschreitung der Verformungen müssen die Pressen innerhalb einer Woche nachjustiert werden können. Hierzu ist die Herstellung einer entsprechenden Bereitschaft des Personals und der Geräte notwendig. Aufgrund der o.g. neuen tragwerksplanerischen Anforderungen, die erst im Zuge der AP-Erstellung erkennbar wurden und insbesondere aus neuen geotechnischen Erkenntnissen resultieren, waren diese Änderungen für den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen nicht vorhersehbar.
- 29.08.2025 LÄA 080 Zur Sicherung der statischen Standsicherheit des Trogbauwerks (Schlitzwandkasten) während der verschiedenen Bauzustände sind die Einhaltung der Absenkziele und der Druckentspannungen in den einzelnen Aquiferen absolut notwendige Voraussetzungen. Demzufolge müssen Brunnen, Brunnenstuben und GWM jederzeit im optimalen Betriebszustand gehalten werden, womit die Durchführung der Auspumpmaßnahmen der Brunnenstuben für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserhaltung alternativlos sind. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen und Grundwassermessstellen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen. Die bei Beauftragung eines weiteren AN erforderliche enge Kooperation zwischen mehreren ANs ist unter den beengten Platzverhältnissen auf der Baustelle ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten zudem nicht möglich.
- 28.08.2025 LÄA 077 Im Zuge der Erstellung der Ausführungsplanung wurden die einzusetzenden Betone hinsichtlich der Anforderungen seitens des Ausführungsplaners präzisiert. Dies betrifft im Wesentlichen die Betonfestigkeit und die Expositionsklassen. Die Anpassungen der Betongüten sind das Ergebnis der fortgeschriebenen und aktualisierten Planungsparameter, die bei Erstellung des Bauvertrages nicht absehbar waren. Der vorliegende Nachtrag bezieht sich dabei auf den aktuellen Bearbeitungsstand der AP, Betone der Deckenplatten, Randbalken und Unterzüge der Zwischenebene Ebene -1, Verteilerebene Ebene -2 und der Ballastebene Ebene -3. Ebenfalls angeboten und vom AG bestätigt wurden die dazu notwendigen Eignungsprüfungen für weitere Betondruckfestigkeiten C30/37, C40/50 und C50/60 auf Basis der bestehenden Betonsorte, sowie Größtkornanpassung gem. Anordnungsschreiben vom 10.11.2023 (Antwort auf LÄA 030) und vom 30.11.2023 (Antwort auf LÄA Nr.077).
- 28.07.2025 Die Erkenntnisse aus der seit Januar 2022 laufenden Grundwasserabsenkung und -entspannung zeigen, dass sich gegenüber den Erwartungen aus der Entwurfsplanung im Bereich der Verbindungsstollen günstigere hydrogeologische Randbedingungen eingestellt haben, die eine atmosphärische Herstellung der Innenschale ermöglichen. Daher wurde es dem AN freigestellt, die Innenschale unter atmosphärischen Bedingungen herzustellen. Diese Änderung führt zu einer Kostenreduktion, da die entsprechenden LV-Positionen um die Druckluftanteile reduziert werden. Für den AG war trotz umfangreicher Voruntersuchungen und sorgfältiger Planung nicht vorhersehbar, dass sich die hydrogeologischen Gegebenheiten in diesem Umfang (positiv) ändern wird.
- 16.07.2025 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof und auch mit dem Geomonitoring beauftragt. Die Herstellung der Bohrung als Vorleistung zur Installation der geotechnischen Messsysteme durch einen weiteren AN würde eine erhebliche Fehlerquelle erzeugen, da die verschiedenen Leistungen zur Vorbereitung der Messung, sowie die Durchführung der Bohrungen eng miteinander verzahnt sind und alle Vorleistungen eng mit der Messtechnik abzustimmen sind. Die Bohrungen stellen mithin einen untrennbaren Bestandteil der Leistungen dar, der angesichts vielfältiger Verschränkungen der Leistungsanteile von den übrigen Teilen der Leistung technisch nicht trennbar ist. Die Trennung wäre auch bei umfassender Abstimmung und Koordination nicht lösbar, da die Wechselwirkungen zwischen Vorbereitung und Durchführung sehr kurzfristig umgesetzt werden müssen und da es erforderlich ist, dass ein Auftragnehmer die Gesamtverantwortung für das gesamte Messystem übernimmt.
- 22.05.2025 NA 01-71 Der AN ist mit der Ausführung des geotechnischen Messprogramms sowie der bergmännischen Vortriebe am HPMarienhof (HPM) beauftragt. Die Hebungsinjektionen (HI) dienen als Kompensation der Setzungen aus dem Tunnelbau zum Auffahren der Bahnsteigröhren. Bei der Beauftr eines weiteren AN für die Durchf der HI sind große Abstimmgsschwierigkten bei dem hoch sensiblen Zusammenspiel zw geotechn Messprogramm, HI u Tunnelbau zu befürchten, die sich techn nur durch einheitl Vergabe sachgerecht lösen lassen. Bei Störung des Zusammenwirkens drohen wesentl Schäden wegen verzögerter HI. Bei der Durchführung der Leistungen durch weiteren AN ist Aufgabentrennung massiv erschwert. Für AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN ggü er ggf. Haftung/Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantworlkten wäre bes erschwert. Weiterer AN für HI kann daher wegen engem Ineinandergreifen der Einzelschritte in extrem engem Baufeld Fertigstellung HPM u ges Großprojekt beeintr.
- 12.05.2025 A VE041.160: Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof und dabei mit sämtlicher Baustelleneinrichtung inkl. Tunnelvortriebe und Druckluftanlage (Einrichtung, Vorhaltung und Betrieb) beauftragt. Die Stromversorgung der Druckluftanlage muss durchgehend gewährlesitet sein, um die Ortsbruststandsicherheit sicherzustellen. Bei dem Ausfall einer / Problemen mit einer Trafoanlage entsteht selbst bei vertraglicher Vereinbarung der bestmöglichen Kommunikation und Koordination eine kritische Schnittstelle zwischen zwei AN. Neben den daraus resultierenden Sicherheitsgefährungen (notwendiger Überdruck im Arbeitsbereich zum Ausgleich des im Boden anstehenden hydrostatischen Drucks) wäre auch die scharfe Trennung der Leistungen massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Die Zuordnung der Verantwortlichkeiten, insbedondere bezüglich der Haftungsfrage im Schadensfall wäre besonders erschwert.
- 05.05.2025 A VE041.086 Im Zuge der AP wurde das Bodengutachten überarbeitet und die Bodenparameter angepasst. Infolge der Erhöhung der rechnerisch anzusetzenden Lasten von der Entwurfsplanung (EP) bei Vergabe zur AP wurden bauliche Anpassungen gegenüber der im Bauvertrag ausgeschriebenen AK erforderlich. Gemäß Bauvertrag war vorgesehen, die AK mit Stahlprofilen auszuführen und mittels Pressen vorzuspannen und diese an den Kreuzungspunkten mit den PS kraftschlüssig zu verbinden. Durch die erhöhten Vorspannlasten musste eine Trennung zwischen den horizontalen Lasten im Aussteifungsrost und dem vertikalen Lastabtrag in den PS erfolgen. Diese angestiegenen Kräfte bedingen wiederum einerseits größere Querschnitte der Streben und andererseits kapazitiv größere und andere Pressentypen.Aufgrund dieser neuen tragwerksplanerischen Anforderungen, waren die Änderungen für den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen nicht vorhersehbar. aktuell
- 22.04.2025 A VE41.125 Bei der baubegleitenden Baugrunderkundung wurden hinsichtlich der Lage der TII-Unterkante neue Erkenntnisse gewonnen, die mittels Erkundungsbohrungen (EKB) verifiziert werden müssen. Zur Ausweitung der Redundanz in der Bauwasserhaltung werden diese beiden EKB im Anschluss zu Brunnen aufgeweitet und ausgebaut. Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet die Herstellung von EKB sowie die Herstellung der Brunnen inklusive aller dafür erforderlichen Durchführungen. Das Herauslösen einzelner Leistungen ist technisch nicht möglich, da der gebundene AN die gesamthafte Funktionsfähigkeit der Bauwasserhaltung zu gewährleisten hat. Dabei wäre eine scharfe Trennung der Leistungen und die Zuordnung der Verantwortlichkeiten massiv erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. A VE41.126 Eine der Grundwassermessstellen muss auf Grund der Hebungsinjektionen und den damit verbundenen Bohrungen zurückgebaut und deshalb rechtzeitig durch einen Neubau in der Schrammerstraße ersetzt werden. Diese Situation wurde erst im Zuge der Ausführungsplanung und mit der entsprechend höheren Detaillierungstiefe erkennbar. Aufgrund der gemessenen Bohrlochverläufe innerhalb des sehr beengten Hebungsfeldes und den entsprechend aufkommenden geometrischen Zwängen sowie der aktualisierten Setzungsprognose ist eine Anpassung der GWM-Positionen notwendig. Bei der Beauftragung eines noch zu bindenden AN sind große Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen der Arbeitsschritte, insbesondere des Leistungsablaufs zu erwarten. Die erforderliche enge logistische Kooperation zwischen mehreren Auftragnehmern innerhalb eines hochfrequentierten innerstädtischen Bereiches und eines stark eingeschränkten Baufeldes ist ohne massive Störungen und damit erheblichen terminlichen Schwierigkeiten nicht möglich. A VE41.174 Die Ausführung der o.g. zusätzlichen Leistungen ist zwingend erforderlich für den Aushub, die Sohlbetonage sowie für das GW-Monitoring. Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des HP Marienhof beauftragt, inkl. der BWH. Die Pegel, an denen die o.g. Arbeiten auszuführen sind, wurden entweder durch den gebundenen AN hergestellt oder befinden sich in dessen Obhut und sind mit dem GW-Messsystem verbunden. Dadurch entsteht bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei der BWH unbedingt zu vermeiden, da bei einem Ausfall von GW-Messungen die auf das Bauwerk wirkenden Sohldrücke nicht richtig beurteilt und Maßnahmen gegen Sohlaufbruch / Aufschwimmen nicht rechtzeitig eingeleitet werden können. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Pegeln ist technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuscheidbar sein müssen.
- 09.04.2025 NA 01-64 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge der Bauwasserhaltung auch die Herstellung einer Vielzahl von Brunnen sowie deren Ausstattung mit Pumpen. Da die Instandhaltungsmaßnahmen mit einigen vor- und nachgelagerten Arbeitsschritten verbunden sind, die im Verantwortungsbereich des gebundenen AN liegen, entsteht hier bei Bindung eines weiteren AN eine kritische Schnittstelle. Komplikationen sind bei dem hoch sensiblen Gewerk der Bauwasserhaltung unbedingt zu vermeiden, da Brunnenausfälle ggf. mit kritischen Auswirkungen auf die zulässigen Wasserstände einhergehen. Das Herauslösen einzelner Arbeiten an den Brunnen ist zudem technisch nicht möglich, da deren Funktionalität nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss und damit im Zusammenhang stehende Mängelhaftungsansprüche eindeutig zuschneidbar sein müssen. AVE041.149 Die detaillierten Bauabläufe des gebundenen AN erfordern ein hohes Maß an Übersichtlichkeit und Struktur. Da die Bauabläufe mit dem 3D-Modell verknüpft werden sollen und der AN die Detail-Bauabläufe bereits erstellt und somit kennt, muss Sie zwingend diesen Schritt übernehmen. Wird dies nicht getan, besteht ein hohes Risiko, dass Informationen nicht korrekt übertragen werden und es so zu schweren Verzögerungen im Bauablauf oder sogar zum Baustopp kommen kann. Bei fehlerhaften Daten im Modell und entsprechend falsch dargestellten Wechselwirkungen zw. statischen Randbedingungen u. baubetrieblichen Belangen ist die Entwicklung eines optimalen Bauablaufs gestört, was zu Ineffizienzen und Verzögerungen führt. Bei der Durchführung der Leistungen durch einen weiteren AN ist dabei die erforderliche scharfe Trennung der Leistungen bzw. die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert. Für den AG ist nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber er ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. AVE041.131 Kamerabefahrung inkl. Videoaufzeichnung vor der Brunnenertüchtigung - Feinreinigung Filterschlitze und Regeneration Filterkies mittels Hochdruckreinigung im Bereich der Filterschlitze/Filterkies - Sumpfreinigung - Klarspülen - ggf. Klarspülen nach erfolgter Trübungskontrolle - Abschließende Kamerabefahrung inkl. Videoaufzeichnung zur Erfolgskontrolle AVE041.129 Der gebundene AN ist mit der Herstellung des Rohbaus des Hp Marienhof beauftragt. Dies beinhaltet im Zuge des Monitorings auch Installation und Messbetrieb einer Vielzahl von Messtellen und Inklinometerketten sowie die Auswertung der Daten. Da die Auswertung der zusätzlichen Messdaten in einem gesamthaften Monitoringsystem erfolgt, welches durch den AN aufgebaut und betrieben wird, ist diese zusätzliche Leistung zwingend durch den bereits gebundenen AN auszuführen. Die Verwaltung einzelner Daten durch einen weiteren AN ist nicht möglich, da diese global zu bewerten sind. Bei Bindung eines weiteren AN entsteht eine Schnittstelle, die bei dem Gewerk Monitoring sowohl vertraglich (Gewährleistung) und insbesondere auch technisch kritische Auswirkungen haben kann. Bei Ausfällen von Messinstrumenten oder Eintreten von Gefahrensituation und gleichzeitig erforderlicher Plausibilisierung der Messergebnisse (mit vergleichbaren/redundanden Daten) sind weitere Schnittstellen als kritisch zu bewerten. AVE041.155 Der gebundene AN ist u.a. mit der Herstellung der Bohrungen für die Hebungsinjektionen beauftragt. Hier muss der AN die Schlitzwand durchörtern, wodurch sich als Probekörper geeignete Bohrkerne ergeben. Die Entnahme von weiteren, über die Injektionsbohrungen hinausgehenden Probekörpern würde die Tragfähigkeit der Schlitzwand insbesondere durch die Durchtrennung der Bewehrungseisen beeinträchtigen und ist aus diesem Grund ausgeschlossen. Zusätzlich ist eine Trennung der Herstellung der Probekörper von der späteren Durchführung der Druckfestigkeitsprüfungen selbst nicht möglich, weil die Gesamtfunktionalität der Prüfung und Auswertung der Daten nur innerhalb einer Verantwortlichkeit sichergestellt sein kann, da nur so ein AN auch für die Zuverlässigkeit der Prüfung einsteht und dafür in Anspruch genommen werden kann.
- 25.03.2025 A VE041.168 Aus Erkenntnissen aus dem Baubetrieb wurde ersichtlich, dass für die Schlitzwand größere Erdlasten anzusetzen sind als im geotechnischen Gutachten vorgesehen. Dies hatte eine Änderung des Aussteifungskonzepts zur Folge. Im fortgeschriebenen Aussteifungskonzept wurden die Knoten des Aussteifungsrostes von den Primärstützen entkoppelt, um deren seitliches Auslenken und die dadurch verursachte Knickgefahr vorzubeugen. Ferner sind die Vorspannpressen nachjustierbar auszuführen, damit verhindert werden kann, dass die Aussteifungsknoten die Primärstützen berühren. Für die Nachjustierbarkeit der Pressen muss deren Zugänglichkeit gegeben sein. Aus diesem Grund muss der Aussteifungsrost begehbar ausgeführt werden. Aufgrund dieser neuen tragwerksplanerischen Anforderungen, die erst im Zuge der AP-Erstellung erkennbar wurden und insbesondere aus neuen geotechnischen Erkenntnissen resultieren, waren diese Änderungen für den AG trotz umfangreicher Voruntersuchungen nicht vorhersehbar.
- 17.05.2024 LÄ41.148 Diese Leistung ist aufgrund unvorhersehbarer Wegigkeiten im Boden sowie (teilweise) undichter Keller / Bodenplatten der umliegenden Gebäude im Zuge der Probeinjektionen erforderlich. Bei Eindringen von Suspensionsflüssigkeit in Kombination mit Elektroanlagen in den Kellern besteht neben potentiellen Schäden an den Bauwerken zudem ein Risiko für Leib und Leben. Der gebundene AN ist im Rahmen der Herstellung des Rohbaus mit der Durchführung der Probeinjektionen beauftragt. Bei Bindung eines weiteren AN entsteht eine kritische Schnittstelle bei der Datenübertragung. Der neue AN müsste die Kellerräume im Bereich des Probefeldes überwachen und dabei im engen Austausch mit dem gebundenen AN stehen, um Informationen über die exakte Lage weiterer Injektionen und deren mögliche Auswirkungen auf die je Bohrung definierten Kellerräume zu erhalten. Eine fehlerhafte Kommunikation über die betroffenen Gebäubde (-teile) führt ggf. zu nicht oder zuspät erkannten Flüssigkeitseinträgen.
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