AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 05.05.2026 00:58 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e1aa8b0d-47fe-4bba-b4c8-e6c92d816c3c/

Rostock Offshore Quartier: Generalplanung

Notice-ID: e1aa8b0d-47fe-4bba-b4c8-e6c92d816c3c · Procedure-ID: b754d5d8-245e-4ff9-b4f7-9d579b9edafd

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Stammdaten

Veröffentlicht
17.11.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71200000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrags sind Generalplanungsleistungen für das Projekt Rostock Offshore Quartier (ROQ) zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes sowie eines Schwerlast-, Leichtlast- und Verbrauchslagers inkl. Zoll-Deklarationsbereich und Schiffsliegeplätzen am Werftbecken in Warnemünde. Zusätzliche Hinweise: Im Zusammenhang mit den absehbar vor Zuschlag in Kraft tretenden umweltrechtlichen Regularien stellt die Vergabestelle klar, dass alle Leistungen nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils aktuellen und gültigen Rechtsvorschriften zu erbringen sind. Die Leistungen sind daher unter Beachtung der jetzt schon bekannten und absehbar vor Zuschlag in Kraft tretenden umweltrechtlichen Regularien anzubieten und entsprechend zu kalkulieren.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

50Hertz Offshore GmbH, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).