AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZMHPKW/documents) · Abgerufen am 07.08.2026 04:49 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e1ad81af-8d23-4028-96cc-6d1b38ebdf2c/

IT Schulen

Notice-ID: e1ad81af-8d23-4028-96cc-6d1b38ebdf2c · Procedure-ID: 5b9a9f87-64ac-4262-b2b4-4952c889e97a

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Bad Säckingen, Bad Säckingen
Veröffentlicht
06.09.2024
Frist (Submission)
14.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72250000 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die Stadt Bad Säckingen als Träger der Schulen in Bad Säckingen hat in den vergangenen Jahren umfangreich in doe Netzwerkinfrastruktur und EDV-Ausstattung aller Schulen investiert. Für den nachhaltigen Betrieb und die Weiterentwicklung der Infrastruktur sowie zur Unterstützung der internen Netzwerkberater an den jeweiligen Schulen sollen Betreuung und Support ab 01.01.2025 für zunächst zwei Jahre in die Hände eines Dienstleisters gegeben werden. Dieser soll sowohl das pädagogische Netz als auch das Verwaltungsnetz der Schulen betreuen.

Vertragslaufzeit

Periode
2 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).