AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.07.2026 12:46 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e24cd5f3-5fc3-4cbc-bdc6-7c8b72552d11/

Spenglerarbeiten BPH2

Notice-ID: e24cd5f3-5fc3-4cbc-bdc6-7c8b72552d11 · Procedure-ID: 7103fadf-834f-440a-8cc6-3fe5883a19d7

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Stammdaten

Auftraggeber
Aberlandklinik Viechtach, Viechtach
Veröffentlicht
02.04.2025
Frist (Submission)
06.05.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45261213 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
196.196 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand des Leistungsverzeichnissses sind die Spenglerarbeiten der Bauschritte 2.1 und 2.2. Die Hauptmassen stellen sich wie folgt da: Abbrucharbeiten: - 46 m Abbruch vorhandener innenliegender Dachrinne inkl. Unterkonstruktion aus Holz, Rinnenverkleidung aus Kupferblech - 113 m² Bitumendeckung unter Kupferblechdeckung, inkl. Sperrholzplatten samt Kanthölzer als Unterkonstruktion - 48 m Schneefang-Rundholzstangen inkl. Schneefanghaken Sicherungssystem: - 75 m Personen-Sicherungs-Schutzsytem PSS - Schneefang aus 230 m Schneefangrohre (Kupfer) und 256 Stk. Eisstopper Entwässerungssystem bestehend aus: - 65 m Dachrinne Kastenform Kupfer - 12,5 m Fallrohre aus Kupfer - 65 m Fallrohre aus Kupfer, Bestand werden wiederverwendet

Vertragslaufzeit

Beginn
21.07.2025
Ende
01.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).