AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden des Landkreises Havelland, der Städte Nauen und Falkensee sowie der Gemeinde Wustermark
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Havelland - Der Landrat -, Rathenow
- Veröffentlicht
- 06.09.2026
- Frist (Submission)
- 28.09.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 66114000 — Finanzdienstleistungen
- Branche
- Fahrzeuge & Fuhrpark
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Seit 2023 bieten der Landkreis Havelland als Ausschreibungsführer sowie die Verwaltungen der Städte Nauen und Falkensee sowie der Gemeinde Wustermark ihren Mitarbeitenden im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, zur Stärkung der Position als attraktive Arbeitgeber sowie als Beitrag für mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz das Leasing eines Fahrrades zum Zweck der Entgeltumwandlung an. Aufgrund der hohen Nachfrage soll den Mitarbeitenden auch nach Ablauf des aktuellen Vertragszeitraumes das Fahrrad-Leasing ermöglicht werden. Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 bietet die Rechtsgrundlage für die Entgeltumwandlung bei den Tarifangestellten. Mit § 2 Abs. 3 des Besoldungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgBesG) besteht auch für die Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit einer Bezügeumwandlung zum Zwecke des Fahrrad-Leasings.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.02.2027
- Ende
- 31.12.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 42 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Verfahren laufend
Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 28.09.2026
- Wertung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.