AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 13.04.2026 20:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e4154d49-214f-4c05-b434-b11d3fc3d802/

Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20

Notice-ID: e4154d49-214f-4c05-b434-b11d3fc3d802 · Procedure-ID: 03f5a00e-5459-40b8-8bbd-4ba03ed54648

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Stammdaten

Auftraggeber
Gemeinde Wörthsee, Wörthsee
Veröffentlicht
30.12.2025
Frist (Submission)
29.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
34144210 — Transportmittel
Branche
Fahrzeuge & Fuhrpark
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Gemeinde Wörthsee im Landkreis Starnberg beauftragt nach den Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien FwZR) im Jahr 2025 für ihre Freiwillige Feuerwehr Etterschlag ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 (Neufahrzeug) zu beschaffen. Das ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der Vorgegebenen, im Schwerpunkt funktionalen, Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Leistungsbeschreibung soll die Erstellung des Angebotes und die anschließende Auswertung erleichtern. Für die Angebotsabgabe sind diese Vordrucke bindend und wie die restlichen Formulare von den Vertragsunterlagen (siehe auch Angebotsaufforderung) zwingend zu verwenden.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Ende
30.04.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
89 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).