AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 14.04.2026 18:50 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e4357b4d-429d-41de-bbad-3de364daad2c/

Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des BayLfSt

Notice-ID: e4357b4d-429d-41de-bbad-3de364daad2c · Procedure-ID: c2d0e55d-2d8d-4eaf-820d-e3300a46bea1

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -, München
Veröffentlicht
22.09.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64112000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Rahmenvertrag über Briefdienstleistungen für das Druck- und Versandzentrum des Bayerischen Landesamts für Steuern, Dienststelle Nürnberg Der Begriff „Briefdienstleistungen“ umfasst die tägliche Beförderung von Briefsendungen, namentlich die arbeitstägliche Abholung des Versandguts beim DVZ des Auftraggebers und Zustellung aller Briefsendungen an die jeweiligen Adressaten im In- oder Ausland, sowie an Postfachadressen. Eine Postfachzustellung muss sichergestellt werden sowie die tägliche Versorgung des DVZs mit einer ausreichenden Menge an Briefbehälterwagen und Briefboxenbehältern.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2026
Ende
01.04.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
67 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).