AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19e912a5e94-698391bd212d5dda) · Abgerufen am 26.08.2026 15:46 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e457ba91-90a5-4cb6-846f-7f176c62fe15/

Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb eines Baggage Reconciliation Systems (BRS) inklusive Wartung und Support

Notice-ID: e457ba91-90a5-4cb6-846f-7f176c62fe15 · Procedure-ID: 9a411df1-a36a-4cb8-9445-ef4d2e05e74a

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Stammdaten

Auftraggeber
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Berlin
Veröffentlicht
23.07.2026
Frist (Submission)
25.08.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
30210000 — Büromaschinen und Computer
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Bereitstellung, Aufbau, Einrichtung und Betrieb eines Baggage Reconciliation Systems ("BRS") inklusive Wartung und Support zum Abgleich von Gepäck- und Passagierdaten und zur automatisierten Gepäcknachverfolgung (IATA Res 753) am Flughafen BER im Rahmen eines Full-Service Mietvertrages.

Vertragslaufzeit

Periode
96 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 5× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).