AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 02:07 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e4aed31c-2af1-4b4e-8a53-92e1df80cf0a/

EU Arbeitshandschuhe (Leder)

Notice-ID: e4aed31c-2af1-4b4e-8a53-92e1df80cf0a · Procedure-ID: 5cf7676e-8ed2-4999-97fa-170b578b3a55

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR, Berlin
Veröffentlicht
15.04.2026
Frist (Submission)
22.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
18141000 — Bekleidung und Textilien
Branche
Textilien & Arbeitsschutz
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Ausschreibungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Arbeitshandschuhen (Leder) für die Beschäftigten der BSR. Für die Versorgungssicherheit der Lederhandschuhe soll eine Rahmenvereinbarung mit max. zwei Auftragnehmern mit jeweils unterschiedlichen Herstellern und dessen Handschuhmodellen (Sommerhandschuhe und Winterhandschuhe) abgeschlossen werden. Der Vertrag beinhaltet darüber hinaus die kompetente Betreuung und Beratung der anfordernden Bereiche (jederzeit auch vor Ort), die Lieferung innerhalb einer vorgegebenen Zeit nach Abrufbestellung und die Anbindung des vereinbarten Sortimentes an das eKatalog-System des Auftraggebers. Wegen der Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
3 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).