AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 21.04.2026 21:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e59b29b9-4fce-4f2e-871f-b7721dacf04f/

VMware vSphere Enterprise Plus“ inkl. Support und Wartung und Pflege

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Stammdaten

Auftraggeber
Freistaat Thüringen, endvertreten durch den Präsidenten des Thüringer Oberlandesgerichts, Jena
Veröffentlicht
03.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
621.883 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Auftraggeber beabsichtigt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im Offenen Verfahren gemäß § 15 I 1 VgV die Beschaffung von 3680 Cores „VMware vSphere Enterprise Plus“, 1 Core, 1 Jahr Subscription (VCF-VSP-ENT-PLUS-1Y) in der aktuellen Version (Version 8 oder höher) inkl. Production-Support Severity 4 und Wartung und Pflege gem. anliegenden EVB-IT Pflegevertrag S. Hierzu wird ein EVB-IT-Überlassungsvertrag Typ B (Anlage R_1a) mit EVB-IT Pflegevertrag (Anlage R_1b) abgeschlossen. Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate ab dem Tag der Lieferung. Die Lieferung erfolgt mit Zuschlag, spätestens bis zum 19.12.2025. Die Rechnungslegung hat sofort mit Lieferung, spätestens zum 19.12.2025 zu erfolgen. Die Rechnung ist aufgrund haushaltsrechtlicher Vorgaben sofort fällig.

Vertragslaufzeit

Periode
12 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
27 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Weimar, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).