AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 09:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e6891ac4-ca9e-4da4-8c90-9a41f030fb84/

Tischler - lose Möblierung BA1

Notice-ID: e6891ac4-ca9e-4da4-8c90-9a41f030fb84 · Procedure-ID: 844bf165-9601-4dc0-aff1-29a381c8af00

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Stammdaten

Auftraggeber
Große Kreisstadt Germering, Germering
Veröffentlicht
12.03.2026
Frist (Submission)
16.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
39100000 — Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Umfang der Leistung:Ausstattung für Mensa, Aula, Mehrzweckraum:ca. 30 Tische, 500 Stühle, 16 Stapelwägen, mobile BühnenelementeAusstattung für Verwaltung, Lehrer, Erste Hilfe:ca. 20 Tische, 40 Stühle, 15 Schränke/SideboardsAusstattung für 3 Lernhäuser:ca. 330 Tische, 600 Stühle, 15 Sitzinseln, 35 SideboardsAusstattung von 4 Fachklassenräumen (2x Werken, 1x Textil, 1x Musik) inkl. Nebenräumen:ca. 64 Tische, 126 Stühle, 10 SchränkeAusstattung Hausmeister und Personal:ca. 5 Tische, 15 Stühle, 10 Schränke/SideboardsAusführung:Planung+Materialbestellung: Juni 2026 bis Januar 2027Ausführung: Januar 2027 bis Februar 2027

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2027
Ende
01.03.2027

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
66 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).