AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Technische Ausrüstung (ALG 4-5) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kupferstadt Stolberg (Rhld.), Stolberg
- Veröffentlicht
- 13.06.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 71240000 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- Grüne Beschaffung
- Ja
Beschreibung
Die Auftraggeberin plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Stellplätzen für zwei Feuerwehrfahrzeuge mit einer BGF von 500 qm. Die Räumlichkeiten sollen so gestaltet werden, dass sie sowohl Verwaltungs- und Bürobereiche als auch Unterrichts- und Besprechungsräume, beispielsweise für Gruppenkonferenzen, umfassen. Zusätzlich werden Lagerräume sowie Waschküchen mit Umkleideräumen im Erdgeschoss benötigt. Bei der Planung soll ein ganzheitlicher Ansatz im nachhaltigen Bauen verfolgt werden. Die Planung und der Bau des Gebäudes sollen daher unter Berücksichtigung des Kriterienkatalogs DGNB erfolgen. Im Rahmen der Vorplanung wird die Auftraggeberin mit den Planern zusammen entscheiden, ob das Projekt mit einer Zertifizierung mit dem Standard „Silber“ oder „Gold“ abgeschlossen werden soll. Das Projekt ist Bestandteil des Wiederaufbaus nach der Hochwasserkatastrophe 2021 und wird mit öffentlichen Fördermitteln unterstützt. Die Vorgaben des Zuwendungsbescheides sind im Rahmen der Planung, Auftragsvergabe und Baudurchführung zu beachten. Mit diesem Verfahren werden Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (ALG 4-5) ausgeschrieben. Die Planungsleistungen für die Objektplanung, die Tragwerksplanung und die Technische Ausrüstung (ALG 1-3) werden parallel vergeben.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 32 Monate
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 08.10.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.