AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 18:02 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e75a6c17-ba2b-436b-8235-2d7506df1917/

Modernisierung u. Instandsetzung Große Seeschleuse Emden – Los 13 – Windenhaus Binnenhaupt

Notice-ID: e75a6c17-ba2b-436b-8235-2d7506df1917 · Procedure-ID: 1f7c312a-c3f5-427c-a8e8-0b4eff420629

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Stammdaten

Auftraggeber
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Emden
Veröffentlicht
29.01.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45241000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die durchzuführenden Arbeiten „Neubau des Windenhauses am Binnenhaupt“ (Los 13) im Rahmen des Gesamtvorhabens Modernisierung und Instandsetzung Große Seeschleuse Emden. Die zu vergebenden Leistungen beinhalten:°°°°°° - Abbrucharbeiten des alten Windenhauses - Neubau des Windenhauses am Binnenhaupt - Deckenkran und Ausrüstung - Straßenbau für die Außenanlage der Straße am Binnenhaupt °°°°°° Der Auftraggeber behält sich vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
31.03.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).