AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
EFRE VI Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes Sachsen-Anhalt - Hochschule Merseburg „Neubau Forschungsgebäude“ - Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1 und 2 (gem. §55 HOAI) sowie Anlagengruppen 3 und 8 (gem. §55 HOAI)
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (LB BLSA), Technisches Büro Halle, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 26.05.2025
- Frist (Submission)
- 03.07.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71356400 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 1.055.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Die Hochschule Merseburg hat für den Neubau einen umfassenden Bauantrag erstellt. Der Umfang der zu erbringenden FbT-Leistung gemäß HOAI beinhaltet die Grundleistung der LP2 sowie zusätzlich besondere Leistungen. Im Ergebnis der Leistungsstufe 1.1 der Planung (bestehend aus der LP2) ist eine KVM-Bau vom Planungsteam zu erstellen. Die optionale, stufenweise Weiterbeauftragung der weiteren Leistungsstufen ist nach Genehmigung der KVM-Bau vorgesehen. Die Aufstellung der Planungs- und Ausführungsunterlagen müssen dem Anspruch gerecht werden, dass der Nutzer das Bauwerk ökologisch und ökonomisch betreiben kann. Die Umsetzung der Planungsaufgabe hat unter Berücksichtigung der (allgemein) anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Für die Erstellung der Pläne ist das CAD/CAFM Pflichtenheft BLSA zu beachten! Kompletter Download unter https://blsa.sachsen-anhalt.de/service/cad-cafm-pflichtenheft.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2025
- Ende
- 30.06.2029
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 03.07.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Halle (Saale)
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.