AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
SL 36-26O - 2 Rahmenverträge zur Pflege und zum Betrieb der schulischen IT-Infrastruktur der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landkreis Vorpommern-Rügen, Stralsund
- Veröffentlicht
- 08.06.2026
- Frist (Submission)
- 10.07.2026
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 72000000 — IT-Dienstleistungen
- Branche
- IT & Digitalisierung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen mit dem jeweiligen Abschluss eines Rahmenvertrages. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die technische Betreuung und Wartung der IT-Infrastruktur an den Schulstandorten in Trägerschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen gemäß den Anforderungen des Sicherheitskonzepts und dem daraus abgeleiteten Betriebskonzepts, sowie dem Medienentwicklungsplans des Landkreises Vorpommern-Rügen. Die Dienstleistungen gliedern sich in fest vereinbarte Leistungen und Leistungen auf Abruf. — Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen mit dem jeweiligen Abschluss eines Rahmenvertrages. Die zu erbringenden Leistungen umfassen die technische Betreuung und Wartung der IT-Infrastruktur an den Schulstandorten in Trägerschaft des Landkreises Vorpommern-Rügen gemäß den Anforderungen des Sicherheitskonzepts und dem daraus abgeleiteten Betriebskonzepts, sowie dem Medienentwicklungsplans des Landkreises Vorpommern-Rügen. Die Dienstleistungen gliedern sich in fest vereinbarte Leistungen und Leistungen auf Abruf.
Lose
2 Lose (max. 2 pro Bieter).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.09.2026
- Ende
- 31.08.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 52 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 10.07.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsstelle der Vergabekammern, Schwerin
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.