AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.04.2026 08:20 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/e9607f67-107b-48c7-89f7-7b9fe644eb50/

Automic-Lizenzen und -Pflege

Notice-ID: e9607f67-107b-48c7-89f7-7b9fe644eb50 · Procedure-ID: e5b55590-ca09-4be5-a474-3426d2263409

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Landesamt für Steuern, Koblenz
Veröffentlicht
14.03.2025
Frist (Submission)
15.04.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48100000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Landesamt für Steuern steht vor der Herausforderung, dass der Wartungsvertrag für die genutzte Software-Suite Broadcom zum 31.07.2024 ausläuft und die Weiterführung des Betriebes der heutigen Lösung sichergestellt werden muss. Das Landesamt für Steuern nutzt aktuell sogenannte "Lifetime-Lizenzen" für die Automic-Agenten, für die aber aufgrund der Änderung des Lizenzmodells der Firma Broadcom keine Wartungsmöglichkeit auf dem Markt mehr beschafft werden kann. Das verfügbare Lizenzmodell für die Automic-Software sieht ausschließlich "Subscription-Modelle" vor. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist somit eine Subscription-Lösung der genutzten Software-Suite Broadcom inkl. entsprechender Service- und Dienstleistungen auf Basis von EVB-IT Überlassung B- und EVB-IT Pflege S-Verträgen.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
59 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Mainz

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).