AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 08.05.2026 04:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ea0d3b1c-8a25-4c97-9509-e7502a7fd97c/

Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Cisco-Technik

Notice-ID: ea0d3b1c-8a25-4c97-9509-e7502a7fd97c · Procedure-ID: b152acf7-7833-4632-9fe2-8b7107b685d7

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Stammdaten

Auftraggeber
SIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbH, Schwerin
Veröffentlicht
03.09.2024
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
32420000 — Nachrichten- und Rundfunktechnik
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die SIS GmbH ist ein kommunaler IT - Dienstleister in der Landeshauptstadt Schwerin, der für die Verwaltung und kommunale Unternehmen und das Mecklenburgische Staatstheater agiert. Für die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR erbringen wir darüber hinaus Leistungen für die Landeshauptstadt Schwerin, den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Städte, Ämter und Schulen in kommunaler Trägerschaft. Der Auftraggeber beabsichtigt mit dieser Ausschreibung, den Abschluß eines Rahmenvertrages zur Erweiterung- und Ersatzbeschaffung von Cisco-Netzwerktechnik, dazugehöriger Lizenzen und Supportverträgen auf ausgewählte Komponenten.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
02.09.2024
Angebotsspanne
2.114.267 – 2.192.421 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).