AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 01:34 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ea5b90ab-8b2b-45b7-a21c-8bb289f369f2/

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Apple iPads für die Helios Kliniken GmbH

Notice-ID: ea5b90ab-8b2b-45b7-a21c-8bb289f369f2 · Procedure-ID: 6c20aa33-e3f1-477e-a320-9f48303a0d86

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Stammdaten

Auftraggeber
Helios Kliniken GmbH, Berlin
Veröffentlicht
06.09.2024
Frist (Submission)
10.10.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30213200 — Büromaschinen und Computer
Branche
Gesundheitswesen & Medizintechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Helios Kliniken GmbH schreibt im Rahmen dieses Verfahrens eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Apple iPads zur Unterstüt-zung der ärztlichen und pflegerischen Dokumentationsprozesse für die Standorte der Helios-Kliniken und der VAMED Kliniken in Deutschland aus. Diese Kliniken sind abrufberechtige Leistungsstellen und nach Abruf Auftraggeber der einzelnen Bestellungen (Abrufe) aus der Rahmenver-einbarung. Die Apple iPads und eventuelles Zubehör sollen, je nach Bedarf der Leistungsstellen durch diese, einzeln oder in Paketen innerhalb des Ver-tragszeitraumes abgerufen werden können. Es wird eine Rahmenvereinbarung EVB-IT Kaufvertrag nach dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Mustervertrag abgeschlossen. Apple iPads: Mindestmenge: 1.000 Bedarfsmenge: 1.595 Höchstmenge: 6.500

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Helios Kliniken GmbH, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).