AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYDYT95YDTVT/documents) · Abgerufen am 29.09.2026 07:52 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ea6f584b-448d-43fe-b7a9-463bf6b895a8/

Hals-Schulter-Tiefschutz (HST) für die Polizei Baden-Württemberg

Notice-ID: ea6f584b-448d-43fe-b7a9-463bf6b895a8 · Procedure-ID: 30193d42-c6e9-4b67-854d-b7760d2e4ec1

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Stammdaten

Auftraggeber
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Logistikzentrum Baden-Württemberg, Ditzingen
Veröffentlicht
18.08.2025
Frist (Submission)
21.10.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
35815000 — Sicherheits-, Feuerwehr- und Verteidigungsausrüstung
Branche
Verteidigung & Sicherheit
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Lieferung von Hals-Schulter-Tiefschutzen für die Polizei Baden-Württemberg. Garantierte Abnahmemenge 310 Stück Geschätzte Abnahmemenge: 800 Stück Maximale Abnahmemenge: 1.000 Stück. Der AG / Bezugsberechtigte hat einen Anspruch auf die Lieferung der angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen.

Vertragslaufzeit

Beginn
06.02.2026
Ende
31.12.2027
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
108 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).