AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Aufsichtsdienst Museen 2025-2030
Stammdaten
- Auftraggeber
- Märkischer Kreis, Lüdenscheid
- Veröffentlicht
- 25.10.2024
- Frist (Submission)
- 26.11.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79710000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Kultur & Veranstaltungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Für den Zeitraum 2025-2030 wird die Leistung Aufsichtsdienst und Kassentätigkeiten für die Museen des Märkischen Kreises in Altena und Balve ausgeschrieben. Vorbemerkungen 1. Während der Öffnungszeiten der Museen in Altena - Museen Burg Altena und Deutsches Drahtmuseum - (dienstags bis freitags von 9:30 bis 17:00 Uhr und samstags, sonn- und feiertags von 11:00 bis 18:00 Uhr) sind täglich neun Personen für Aufsichts-und Kassentätigkeiten einzusetzen. Wenn Sonderausstellungen laufen, können ein bis zwei weitere Aufsichtskräfte in Altena hinzukommen. Außerdem wird am weiteren Museumsstandort Luisenhütte in Balve-Wocklum von Mai bis Oktober zu den gleichen wöchentlichen Öffnungszeiten eine weitere Aufsichtskraft eingesetzt. Genaue Informationen sind in der Liste "Arbeitsplätze und Arbeitszeiten im Aufsichtsdienst der Museen des Märkischen Kreises" zu finden, die Bestandteil der Leistungsbeschreibung ist. Ebenfalls wird bei großen Sonderveranstaltungen, aktuell drei pro Jahr ("Luise heizt ein!", "Anno Tuck" und "Winter-Spektakulum"), zusätzliches Personal, zum Teil bis in die späten Abendstunden, benötigt. Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe eingehend über die örtlichen Gegebenheiten der zu bewachenden Objekte zu informieren.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2025
- Ende
- 01.04.2030
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 10 Wochen
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 26.11.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Westfalen, Münster
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.