AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
RV Postdienstleistungen - elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA/ePZU) und Scan-Dienstleistungen / rechtssichere Digitalisierung mit digitaler Bereitstellung für die OFD BW
Stammdaten
- Auftraggeber
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg, Karlsruhe
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 64110000 — Post- und Telekommunikationsdienste
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Abholung, Beförderung und bundesweite förmliche Zustellung von Schriftstücken (§ 3 VwZG, §§ 176 ff. ZPO, § 33 Abs. 1 PostG), einschließlich des rechtssicheren Scannens sowie der anschließenden Rücklieferung der Zustellungsurkunden in elektronischer Form. Im Zuge der Digitalisierung wird auf eine digitale Form der Postzustellungaufträge (ePZA) umgestellt. Die ePZA wird über das Druck- und Versandzentrum (DVZ) des Landeszentrums für Datenverarbeitung (LZfD) zentral gedruckt und versendet. Die Abholstelle befindet sich beim DVZ in Karlsruhe (Los 1). Nach Zustellung ist die Postzustellungsurkunde (PZU) zu digitalisieren und elektronisch bereitzustellen. Hierzu sind die PZU rechtssicher zu scannen gem. der Technischen Richtlinie (TR) des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 03138 "Ersetzendes Scannen" (BSI TR-03138 RESISCAN; BSI Zertifizierung) und die elektronischen Datensätze, Images und Verarbeitungsprotokolle verschlüsselt dem AG zur Verfügung zu stellen (Los 2).
Lose
2 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2026
- Ende
- 28.02.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 24.02.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 20.01.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Deutsche Post AG (Köln)