AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 01:18 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/eba43398-e747-4440-9dd8-19c325ae12a9/

Zentraler Briefdruck

Notice-ID: eba43398-e747-4440-9dd8-19c325ae12a9 · Procedure-ID: 62c23e1f-6dd6-460a-bf84-a9eff447a1c7

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Stammdaten

Auftraggeber
Mobil Krankenkasse, Hamburg
Veröffentlicht
04.02.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30199720 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur täglichen Produktion der Geschäftspost und weiterer geplanter und ungeplanter Mailingaktionen. Die täglich erzeugte Ausgangspost enthält wichtige Dokumente, wie zum Beispiel Leistungsbewilligungen oder -ablehnungen und Versichertenbescheinigungen in Form von Individualbriefen und Serienbriefen. Nachfolgend aufgeführte Produktionsschritte sind Bestandteil der geforderten Dienstleistung: - Vorproduktion und Lagerhaltung der Materialien für die Produktion - Annahme der Druckdaten und Reporting - Druck der Dokumente - Kuvertieren der Dokumente - Frankieren der Sendungen - Vorsortieren/Trennen der Briefsendungen - Übergabe der Sendungen an einen Postdienstleister Das jährliche Volumen für die Produktion umfasst ca. 8 Mio. Druckseiten DIN A4 und ca. 3,4 Mio. Sendungen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).