Offenes Verfahren Ausgelaufen Gesundheitswesen & Medizintechnik EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Erprobung eines Konzeptes zur Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Krankenhäusern

Bundesministerium für Gesundheit · Bonn · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Nach der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) neu eingeführten Vor-schrift des § 137m SGB V werden zugelassene Krankenhäuser im Sinne des § 108 SGB V verpflich-tet, eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung für die ärztliche Behandlung im Kranken-haus sicherzustellen. Eine angemessene Personalausstattung spielt sowohl für die Qualität der Be-handlung im Krankenhaus als auch für gute Arbeitsbedingungen für die Ärzteschaft und damit für eine nachhaltige Nutzung dieser Personalressource eine zentrale Rolle. Gemäß § 137m Absatz 2 Satz 1 SGB V hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spätestens bis zum 31. März 2025 einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin mit der Erprobung eines Konzeptes zur Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Abteilungen der somatischen Versorgung von Erwachsenen und Kindern zu beauftragen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe wurde in Abstimmung mit der Bundesärztekammer (BÄK) das ärztliche Per-sonalbemessungssystem der BÄK (ÄPS-BÄK) als zu erprobendes Konzept festgelegt. Mit der Erpro-bung soll die Anwendungsreife von ÄPS-BÄK als Personalbemessungsinstrument für Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern überprüft werden. Die Erprobung soll aufzeigen, ob sich ÄPS-BÄK für eine bundesweite Einführung in Krankenhäusern eignet, ob bzw. welchen Verbesserungs-bedarf es gibt und mit welchem Aufwand die Einführung und die Nutzung des Instruments ver-bunden sind. Auch soll die Qualität der erhobenen Daten, ihre bundesweite Vergleichbarkeit, die Möglichkeiten von digitalisierten und automatisierten Datenerhebungen und die Eignung der Da-ten zur Einbeziehung als Qualitätskriterium, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Verga-be von Leistungsgruppen an Krankenhäuser, überprüft werden. Das BMG hat die Ergebnisse der Erprobung bei Erlass der Rechtsverordnung nach § 137m Absatz 3 SGB V zu berücksichtigen.

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KI-generiert

Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Das Bundesministerium für Gesundheit sucht einen Auftragnehmer zur Erprobung des ärztlichen Per-sonalbemessungssystems der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) in Krankenhäusern.

Ziel ist die Überprüfung der Anwendungsreife, möglicher Verbesserungsbedarfe und des Einführungsaufwands für eine bundesweite Einführung. Der geschätzte Wert beträgt 156.000 EUR.

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Preiseinschätzung

Basierend auf 61 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 314.099 €
Oberes Quartil 2.311.700 €

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Verfahrensverlauf

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    Geschätzter Wert 156.000 €

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    Zuschlagswert 156.000 €

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156.000 €
Geschätzter Wert

Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 27.01.2025
CPV-Code 73200000
Forschung und Entwicklung (Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 6 Monate

Ø Bieter in der Branche 2.8

Historischer Durchschnitt aus 3.760 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.653 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung 3%
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Die Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)