Erprobung eines Konzeptes zur Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Krankenhäusern
Bundesministerium für Gesundheit · Bonn · Nordrhein-Westfalen
Beschreibung
Nach der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) neu eingeführten Vor-schrift des § 137m SGB V werden zugelassene Krankenhäuser im Sinne des § 108 SGB V verpflich-tet, eine bedarfsgerechte ärztliche Personalausstattung für die ärztliche Behandlung im Kranken-haus sicherzustellen. Eine angemessene Personalausstattung spielt sowohl für die Qualität der Be-handlung im Krankenhaus als auch für gute Arbeitsbedingungen für die Ärzteschaft und damit für eine nachhaltige Nutzung dieser Personalressource eine zentrale Rolle. Gemäß § 137m Absatz 2 Satz 1 SGB V hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) spätestens bis zum 31. März 2025 einen Auftragnehmer bzw. eine Auftragnehmerin mit der Erprobung eines Konzeptes zur Ermittlung einer bedarfsgerechten ärztlichen Personalausstattung in Abteilungen der somatischen Versorgung von Erwachsenen und Kindern zu beauftragen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgabe wurde in Abstimmung mit der Bundesärztekammer (BÄK) das ärztliche Per-sonalbemessungssystem der BÄK (ÄPS-BÄK) als zu erprobendes Konzept festgelegt. Mit der Erpro-bung soll die Anwendungsreife von ÄPS-BÄK als Personalbemessungsinstrument für Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern überprüft werden. Die Erprobung soll aufzeigen, ob sich ÄPS-BÄK für eine bundesweite Einführung in Krankenhäusern eignet, ob bzw. welchen Verbesserungs-bedarf es gibt und mit welchem Aufwand die Einführung und die Nutzung des Instruments ver-bunden sind. Auch soll die Qualität der erhobenen Daten, ihre bundesweite Vergleichbarkeit, die Möglichkeiten von digitalisierten und automatisierten Datenerhebungen und die Eignung der Da-ten zur Einbeziehung als Qualitätskriterium, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Verga-be von Leistungsgruppen an Krankenhäuser, überprüft werden. Das BMG hat die Ergebnisse der Erprobung bei Erlass der Rechtsverordnung nach § 137m Absatz 3 SGB V zu berücksichtigen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Das Bundesministerium für Gesundheit sucht einen Auftragnehmer zur Erprobung des ärztlichen Per-sonalbemessungssystems der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) in Krankenhäusern.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
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