AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 28.05.2026 19:03 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ec67e0a3-d0a9-4e42-9461-96ab21b4ca2b/

Zeppelinstraße, Lernort Zeppelinfeld - 1_2_116.3 Dachabdichtung Mittelbau + Haupttribüne

Notice-ID: ec67e0a3-d0a9-4e42-9461-96ab21b4ca2b · Procedure-ID: 37260a65-7ecd-4413-bb7a-4d4ab405aeaa

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg Hochbauamt, Nürnberg
Veröffentlicht
07.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45261410 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Maßnahme umfasst die bauliche Instandsetzung und die Einrichtung einer Ausstellung in der Zeppelintribüne (Länge ca. 360m) und auf dem Zeppelinfeld (Maße ca. 360m x 360m) sowie den Um- und Ausbau des ehemaligen Bahnhofs Dutzendteich zum Informationspunkt mit Ticketverkauf. Das Areal und die baulichen Anlagen stammen aus den 1930er Jahren, sind Bestandteil des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes und stehen unter Denkmalschutz. Die Maßnahme umfasst mehrere Bauabschnitte, geplante Fertigstellung ist im Jahr 2030. Hier unter anderem: Dachabdichtung Mittelbau und Haupttribüne: -Abbruch, Rückbau, Entsorgung, -Abdichtung Haupttribüne oben und unten -Abdichtung Flachdach Mittelbau -Abdichtung unter Kubus, Risalit West und sonstige Arbeiten

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
22.02.2027

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren beendet ohne Vergabe: Mittel nicht ausreichend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).