AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 12.04.2026 16:55 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ecb965a6-cc73-476c-8af5-21a299602e49/

Umbau Theaterhaus Stuttgart T1

Notice-ID: ecb965a6-cc73-476c-8af5-21a299602e49 · Procedure-ID: c9e8be08-1e5e-4b87-a2fe-8650da890722

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Stammdaten

Auftraggeber
Landeshauptstadt Stuttgart, Stuttgart
Veröffentlicht
28.03.2026
Frist (Submission)
05.05.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Das Theaterhaus Stuttgart wurde 2002 vom Standort Stuttgart - Wangen in die alten Rheinstahlhallen auf dem Pragsattel umgezogen. Es ist heute ein wesentlicher Bestandteil des Kulturlebens von Stuttgart. Um weiterhin für die Kulturszene in Stuttgart eine wichtige Rolle einnehmen zu können, muss das Theaterhaus neben eigenen, auch für fremde Produktionen attraktiv bleiben. Dies ist nur gewährleistet, wenn das Theaterhaus technisch innovativ und sich den zukünftigen Erfordernissen anpasst. Daher werden für die Halle T1 in den Sommermonaten der Jahre 2024-2026 diverse Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt.

Vertragslaufzeit

Beginn
03.08.2026
Ende
04.09.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
240 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).