AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 30.05.2026 19:16 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ed8e92e1-9be2-459e-aabf-31b3430402f7/

TU Dresden - Vergabe zur Konzeption und Durchführung eines kombinierten Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für eine aktive Anlagenplattform für das Center for Green Circular Economy (CircEcon)

Notice-ID: ed8e92e1-9be2-459e-aabf-31b3430402f7 · Procedure-ID: 3cfb6187-fffb-4a0c-9c08-6d109ebd515f

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Stammdaten

Auftraggeber
Technische Universität Dresden, Dresden
Veröffentlicht
27.03.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45331000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Für das CircEcon ist eine aktive technische Anlagenplattform erforderlich, die über die reinen Überwachungs- oder Regelungsfunktionen hinaus sämtliche für die Prozessatmosphärenführung der Pilotanlagen notwendigen luft-, gas- und partikeltechnischen Anlagen bereitstellt, integriert und betreibt. Diese adaptive Process Atmosphere Platform (adaptive Prozessatmosphärenplattform - im Weiteren aPAP, System oder Anlage) be-steht aus einer Entstaubungsanlage sowie mehreren Teil-Lüftungs- und Kühlungsanla-gen nebst der erforderlichen Anlagenperipherie und der erforderlichen Steuerung.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.07.2026
Ende
31.12.2027

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).