AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19f18b98cd2-5daaf6b01faa6da3) · Abgerufen am 04.10.2026 23:04 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ee4a0afa-4717-4edd-92d3-580aae60b542/

Präsentationsmedien digitale Displays

Notice-ID: ee4a0afa-4717-4edd-92d3-580aae60b542 · Procedure-ID: 66d5a28a-c933-4706-9ee3-81ebfabd9024

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Offenbach am Main, Offenbach am Main
Veröffentlicht
20.09.2026
Frist (Submission)
29.10.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
30195000 — Büromaschinen und Computer
Branche
Büro & Verwaltung
Rahmen-Höchstwert
7.324.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Präsentationsmedien Digitale Displays

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter).

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Stadt Hanau am Main

Erfüllungsort
Hanau am Main

Los 2 — Main-Kinzig-Kreis

Erfüllungsort
Gelnhausen

Los 3 — Stadt Offenbach am Main

Erfüllungsort
Offenbach am Main

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
31.12.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
63 Tage

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen / Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).