AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Landesgartenschau Neuss, VE01.2 Technische Anlagen
Stammdaten
- Auftraggeber
- Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH, Neuss
- Veröffentlicht
- 19.06.2024
- Frist (Submission)
- 22.07.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45311000 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätzter Wert
- 1.999.989 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags ist die Medienversorgung der Landesgartenschau Neuss 2026 für Wasser, Strom und Daten. Der Umfang ist grob in 3 Teilabschnitte gegliedert und besteht aus Umgestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen. Der Leistungsumfang gesamt wird angegeben mit: Trinkwasser: Neuer Anschluss an bestehender Trinkwasseranlage, Verlegung neuer Trinkwasserleitungen DN 50 - 100 ca. 3500 m für 23 Entnahmestellen, 23 Unterflurhydranten inkl. insgesamt 7 automatischen Spülsystemen, Inspektionsschächte mit Absperrvorrichtung für jede Entnahmestelle. Die notwendigen Erdarbeiten erfolgen durch ein gesondert beauftragtes Garten- und Landschaftsbauunternehmen. Elektrische Anlagen: 2 Stück Kompakttrafostationen mit 1000 kVA und 1600 kVA, Mittelspanungsschaltanlagen mit ca. 23 Außenstandverteilern. Bestückt mit CEE-Steckdosen bis 125A, Leistungsschaltern, Schutzautomaten und Messgeräten. 14.000 m Kabelschutzrohr 90 bis 110mm, 20.000 m Kabel 10 bis 240 mm ², Kabelzugschächte, 3 Stück Wandgehäuse Daten mit 10.000 m Außenkabel A-2YF und 3.200 m LWL-Außenkabel. Die notwendigen Erdarbeiten erfolgen durch ein gesondert beauftragtes Garten- und Landschaftsbauunternehmen. Die Leistungen sind innerhalb definierter Bauphasen im Zeitraum von August 2024 bis Sepember 2025 zu erbringen.
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 33 DAYS
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 22.07.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.