AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 17.05.2026 21:30 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ef63b07a-d67a-41ce-bf55-70cdcba39b35/

Schülerbeförderung Rott a. Inn 2026/27

Notice-ID: ef63b07a-d67a-41ce-bf55-70cdcba39b35 · Procedure-ID: c3e69523-ad10-4a33-9fad-ac04c9e85cf6

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Stammdaten

Auftraggeber
Mittelschulverband Rott a. Inn, Rott am Inn
Veröffentlicht
06.05.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
60130000 — Transportdienste
Zuschlagswert
1.163.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand dieser Vergabe ist die Durchführung der Beförderungsleistungen, die für die Beförderung von Schüler/innen der Grund- und Mittelschule Rott a. Inn mit Gepäck (z.B. Schulranzen, Musikinstrumente, im Winter auch Schlitten/Ski) zwischen deren Wohnorten und dem Schulort in beide Richtungen notwendig sind. Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten von Schulveranstaltungen und Fahrten von Schulen zu außerschulischen Unterrichtsstätten (Hallenbad/Freibad, Eislaufbahn, Ver-kehrsgarten, Gemäldegalerie etc.).Voraussichtlliche Gesamtbesetzkilometer/Schuljahr: 60.500 km.Es werden voraussichtlich mindestens zwei 50-Sitzer und zwei 22-Sitzer benötigt.

Vertragslaufzeit

Beginn
15.09.2026
Ende
26.07.2030
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
04.05.2026
Zuschlagsentscheidung
21.04.2026

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).