AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 08:31 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/efdfcbab-e177-4b34-9d27-180f68436b4e/

Verkehrsuntersuchung

Notice-ID: efdfcbab-e177-4b34-9d27-180f68436b4e · Procedure-ID: ce99f6ee-3ba0-46b9-b85e-d704c187e941

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Stammdaten

Auftraggeber
Magistrat der Oranienstadt Dillenburg, Dillenburg
Veröffentlicht
22.07.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71311220 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Verkehr & Logistik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Oranienstadt Dillenburg, die Gemeinde Eschenburg und die Gemeinde Dietzhölztal planen unter Federführung der Oranienstadt Dillenburg in Abstimmung mit Hessen Mobil im Auftrag des Bundes die Ortsumgehung für die Ortschaften Frohnhausen und Wissenbach im Zuge der B 253 zur Verbesserung der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit. Die Planung und Baurechtschaffung für das o.g. Vorhaben wird federführend von der Oranienstadt Dillenburg und in Kooperation mit Hessen Mobil durchgeführt. Für die geplante Ortsumgehung (OU) ist für die Verkehrsuntersuchung das Untersuchungsgebiet und Planungsgebiet mit Übersicht der Zählstellen vorgegeben, diese können der beigefügten Abbildung entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2025
Ende
30.10.2026

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
05.06.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).