AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.04.2026 04:06 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f0111ca4-3321-44c2-94f5-e1f50fe1b752/

Holsteiner Straße 2a - Neubau integratives Haus für Kinder und Allwetterplatz, VgV, Ingenieurleistungen Elektrotechnik

Notice-ID: f0111ca4-3321-44c2-94f5-e1f50fe1b752 · Procedure-ID: 1b6e5d76-6445-48ae-82d9-c2b7a4bd74d3

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nürnberg Hochbauamt, Nürnberg
Veröffentlicht
20.11.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
71334000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Planungsleistungen zur Elektrotechnik für den Neubau eines integrativen Hauses für Kinder. Der Neubau soll Platz für ca. 99 Kinder haben aufgeteilt in 3 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen. Die Einrichtung dient als Ergänzung zur bestehenden Schule auf dem gleichen Grundstück. Aus Gründen der Nachhaltigkeit wird es voraussichtlich ein Holzbau mit PV-Anlage werden. Auf dem bestehenden Lehrerparkplatz wird ein Allwettersportplatz entstehen. Auf die aktuell vom Stadtrat beschlossenen Leitlinie zur Vereinfachung beim Bauen und Sanieren von Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg vom 01.11.2025 wird explizit verwiesen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.06.2026
Ende
31.12.2030

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Ansbach

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).