AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=837151) · Abgerufen am 10.08.2026 14:35 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f05662bf-b8e2-486f-950b-5407a5bc49c5/

Rahmenvertrag über das Absaugen, Reinigen, Wiederbefüllen der Abscheider sowie die Entsorgung der zu verwertenden Inhalte lt. DIN 4040 (Fettabscheider) und DIN 1999-100 (Leichtflüssigkeitsabscheider)

Notice-ID: f05662bf-b8e2-486f-950b-5407a5bc49c5 · Procedure-ID: f86bac13-2b7d-4b48-b578-abea938e3a2e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln, Köln
Veröffentlicht
11.02.2026
Frist (Submission)
14.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90400000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

6002994253-BwDLZ Köln

Lose

3 Lose (max. 3 pro Bieter) — alle Lose Pflicht.

Lose im Detail

Dieses Verfahren ist in 3 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Erfüllungsorten je Los. Maßgeblich ist jeweils das Los, das Sie bearbeiten.

Los 1 — Reinigung und Entsorgung Raum Köln

Erfüllungsort
Köln

Los 2 — Reinigung und Entsorgung Raum Duesseldor

Erfüllungsort
Düsseldorf

Los 3 — Reinigung und Entsorgung Raum Erndtebrüc

Erfüllungsort
Erndtebrück

Vertragslaufzeit

Beginn
01.09.2026
Ende
31.08.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Monate

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).