AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLP5UBK/documents) · Abgerufen am 07.10.2026 21:05 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f20ba0c2-69e9-44ab-9366-e9d09aaee8d9/

Wirtschaftsprüferleistungen

Notice-ID: f20ba0c2-69e9-44ab-9366-e9d09aaee8d9 · Procedure-ID: 017e0a23-5296-4de0-9c3e-2400e06007f2

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Hamburg
Veröffentlicht
08.07.2025
Frist (Submission)
08.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) ist eine der modernsten Kliniken Europas und fasst in 13 Zentren mehr als 80 interdisziplinär zusammenarbeitende Kliniken, Polikliniken und Institute verschiedenster Fachrichtungen unter einem Dach zusammen. Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses der UKE Körperschaft des öffentlichen Rechts, sämtlicher Tochtergesellschaften sowie des Konzerns für die Geschäftsjahre 2026 bis einschließlich 2030 nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 316 ff. HGB und § 19 UKE Gesetz und des Lageberichts unter Einbeziehung der Buchführung sowie für den Konzern zusätzlich nach § 14 Abs. 1 PublG i.V.m. §§ 316 ff. HGB.

Vertragslaufzeit

Periode
5 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).