AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 11.04.2026 21:47 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f227f71e-936b-4707-a7b6-c3372c36eb46/

Gebäudewirtschaft / Sanierung TriBühne - Elektrische Anlagen

Notice-ID: f227f71e-936b-4707-a7b6-c3372c36eb46 · Procedure-ID: b4c768f8-082d-4f18-9fad-7f2184a47dfd

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Norderstedt - Die Oberbürgermeisterin, Norderstedt
Veröffentlicht
09.03.2026
Frist (Submission)
09.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45311200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gebäudewirtschaft / Sanierung TriBühne - Elektrische Anlagen Das Projekt befindet sich in dem Gebäude der TriBühne Norderstedt in 22846 Norderstedt. Das Gebäude verfügt über ein Untergeschoss und vier aufgehende Vollgeschosse. Der Veranstaltungsraum mit Bühne und Zuschauerraum erstreckt sich teilweise über alle vier aufgehenden Geschosse und bildet die größte Erhebung des Bauwerks. Ausschlaggebend für den Start der Sanierungsmaßnahmen war ein Wasserschaden in einem Teil des Gebäudes. Davon waren hauptsächlich der Bühnenbereich, der Saal und das Untergeschoss betroffen. Gegenstand der Ausschreibung sind die Elektrischen Anlagen (BA 3 + 5).

Vertragslaufzeit

Periode
9 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
60 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).