AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=899373) · Abgerufen am 06.11.2026 07:06 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f321ee17-94ff-4cca-ae43-57e4497d8ed3/

Projektmanager nach § 29 NABEG_Los 2b_Umweltfachliche Beratungsleistungen

Notice-ID: f321ee17-94ff-4cca-ae43-57e4497d8ed3 · Procedure-ID: aed6b3e3-f9ee-40c6-b382-337fd7a2adf6

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesnetzagentur, Mainz
Veröffentlicht
16.10.2026
Frist (Submission)
26.11.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79000000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Bundesnetzagentur benötigt Unterstützung im Bereich des Netzausbaus von Stromleitungsvorhaben im Übertragungsnetz. Kernpunkt ist dabei die juristische und umweltfachliche Unterstützung als Projektmanager in den Genehmigungsverfahren gemäß § 29 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). Das Vergabeverfahren ist in vier Lose aufgeteilt -hier: Los 2b: Umweltfachliche Unterstützungsleistungen -Vorhabenträger 50Hertz und TenneT 2. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
4 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Verfahren laufend

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).