AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Coaching für Nachwuchsgruppenleiterinnen und -leiter der Fördermaßnahme ‘sozial-ökologische Nachwuchsgruppen für nachhaltige und resiliente Stadt-Umland-Regionen‘ - Förderjahrgänge 2025, 2027 und 2029
Stammdaten
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Bonn
- Veröffentlicht
- 18.11.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79998000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Bildung & Forschung
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Ziel des Coachings ist es, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bei ihrer Tätigkeit als Verantwortliche einer wissenschaftlichen Nachwuchsgruppe im Bereich der Sozial-ökologischen Forschung zu unterstützen. Die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter sollen Raum für gegenseitigen Austausch und Reflexion ihrer vielschichtigen Aufgabenfelder, Handlungskontexte und Kompetenzanforderungen erhalten, wobei qualifizierende Inputs den Austausch strukturieren und fokussieren sollen. Dabei sollen Rahmenbedingungen und Coachinginstrumente so gesetzt werden, dass gemeinsam mit den Teilnehmenden die Schlüsselprobleme ihrer Tätigkeit identifiziert und ihnen taugliche Lösungsstrategien vermittelt werden. Der Auftragnehmer ist für die gesamte Organisation vor Ort zuständig. Die Inhalte der Seminare sind auf die Bedürfnisse und Qualifikation der Nachwuchsgruppenleiterinnen und Nachwuchsgruppenleiter anzupassen und sollen dabei auch das Arbeitsumfeld, aus dem diese kommen, ausreichend berücksichtigen (weitere Details s. Leistungsbeschreibung).
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.03.2026
- Ende
- 31.12.2029
- Verlängerungsoption
- bis zu 2× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 11 Wochen
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.