AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 23:10 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f40bdf6f-7bd9-4bd6-9c58-c6062a09d10c/

Zusätzliche Angaben zum Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb 1. Bedingungen Teilnahmewettbewerb („Bewerbung bzw. Teilnahmeantrag“) 2. Bedingungen Angebotsabgabe ("Angebot")

Notice-ID: f40bdf6f-7bd9-4bd6-9c58-c6062a09d10c · Procedure-ID: 053a3041-dcb7-4898-af7f-7ba7e03f9b2e

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
bayernets GmbH, München
Veröffentlicht
27.03.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
45231200 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Sektorenrichtlinie

Beschreibung

1. Bedingungen Teilnahmewettbewerb („Bewerbung bzw. Teilnahmeantrag“) Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der eVergabe Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer 5.1.11 und 5.1.12 „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) bereitgestellten „Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ und "WK5100_bn_240325_IBNi_Fragenkatalog_RB_TB" Zur Teilnahme am Teilnahmewettbewerb („Bewerbung bzw. Teilnahmeantrag“) lädt der Bewerber die von bayernets über die eVergabe-Plattform bereitgestellten und vom Bewerber ausgefüllten Teilnahmeunterlagen entsprechend den nachstehenden Regelungen sowie ein Anschreiben, in dem auf die jeweilige Bekanntmachung von bayernets im EU-Amtsblatt Bezug zu nehmen ist, in der eVergabe-Plattform hoch. Der Bewerber hat ausschließlich die über die eVergabe-Plattform bereitgestellten Teilnahmeunterlagen/Vordrucke für seine Bewerbung zu benutzen. Änderungen der über die eVergabe-Plattform bereitgestellten Teilnahmeunterlagen in jedweder Form sind unzulässig und können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Von bayernets nicht geforderte, zusätzlich dem Teilnahmeantrag beigefügte Unterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahmeunterlagen sind vom Bewerber vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die in den Teilnahmeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise müssen abgegeben werden. Soweit in der Auftragsbekanntmachung nicht anders angegeben, sind die über die eVergabe-Plattform bereitgestellten Teilnahmeunterlagen zusammen mit den sonstigen Erklärungen und Nachweisen schriftlich zu unterzeichnen, einzuscannen und innerhalb der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Bewerbungsfrist (Ausschlussfrist) vollständig in der eVergabe-Plattform hochzuladen. 2. Bedingungen Angebotsabgabe ("Angebot") Für die Angebotsabgabe gelten als Grundlage die auf der eVergabe-Plattform bereitgestellten " Angebotsbedingungen für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und Ausführungsbedingungen", "00 WK5100 bn 240325 AUGUSTA Bieteranweisungen Rohrbau und Tiefbau" sowie " 04 WK5100 bn IBNi 240322 Mindestanforderungen Zuschlagskriterien Rohrbau und Tiefbau" Zur Durchführung des Verhandlungsverfahrens werden die Bieter auf der eVergabe-Plattform des von bayernets insoweit beauftragten Dienstleisters (nachfolgend „eVergabe-Plattform“) zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Unterlagen wurden bereits bei der Auftragsbekanntmachung über die eVergabe-Plattform zum Abruf bereitgestellt "Vergabeunterlagen (mit Rücksendungsverpflichtung zur elektronischen Angebotsabgabe)" und "Vergabeunterlagen (allgemein)", sofern sie nicht aus Sicherheitsgründen auf andere Weise zur Verfügung gestellt wurden; gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Unterlagen stellt bayernets auf der eVergabe-Plattform zusätzlich zum Download bereit (nachfolgend zusammen „Ausschreibungsunterlagen“ genannt). Wir weisen darauf hin, dass Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis zum Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung noch einen präfinalen Charakter aufweist. Im weiteren Verfahren werden eine akutalisierte Leistungsbeschreibung bzw. Leistungsverzeichnis zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen erstellt der Bieter ein Angebot und füllt auszufüllende Ausschreibungsunterlagen aus. Das Angebot ist zusammen mit den ausgefüllten Ausschreibungsunterlagen und einem Anschreiben an die bayernets, in dem auf die Aufforderung von bayernets zur Angebotsabgabe sowie die dort genannte Auftragsbekanntmachung des entsprechenden Teilnahmewettbewerbs im EU-Amtsblatt Bezug zu nehmen ist, vom Bieter in der eVergabe-Plattform hochzuladen. Voraussetzung für die Errichtung der Gastransportleitung Wertingen-Kötz ist das Vorliegen eines sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses (§ 43 EnWG). Der Auftraggeber hat einen entsprechenden Antrag zur Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gestellt. Mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und das Vorliegen des Planfeststellungsbeschluss ist nach aktueller Planung im Jahr 2024 zu rechnen. Der Auftraggeber behält sich deshalb vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn vor geplanter Zuschlagserteilung - der Planfeststellungsbeschluss noch nicht erlassen ist oder - die sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses aufgehoben wird bzw. der Planfeststellungsbeschluss keine Bestandskraft erlangt oder - gar kein Planfeststellungsbeschluss erlassen wird.

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
122 Tage
Bürgschaft
erforderlich

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierung von Oberbayern, München

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).