AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 19.07.2026 02:13 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f44cfe33-6801-402a-b0aa-d3e1e17ed13e/

Konzeption, Recherche und Produktion digitaler Formate für eine Website zum Themenfeld Rechtsterrorismus mit Fokus auf den NSU-Komplex sowie die Entwicklung der Website-Architektur und des Designkonzepts

Notice-ID: f44cfe33-6801-402a-b0aa-d3e1e17ed13e · Procedure-ID: cbe9e981-9d7d-413d-a743-1d14aa50866d

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn
Veröffentlicht
20.01.2025
Frist (Submission)
24.02.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79822500 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätztes Rahmen-Volumen
725.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Die zu erbringende Leistung umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbestandteile, die sich in drei miteinander verknüpfte Arbeitsfelder aufteilen lassen: 1. Konzeption, Recherche und Produktion von drei zielgruppenspezifischen digitalen Formaten für eine Website zum Themenfeld Rechtsterrorismus mit Fokus auf den NSU-Komplex und die Geschichte des Rechtsterrorismus in Deutschland seit 1945 sowie die 2. Entwicklung der Website-Architektur und die 3. Entwicklung eines Designkonzepts für den Gesamtauftritt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.04.2025
Ende
30.06.2026

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
1 Monat

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).