AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Rahmenvereinbarung Asphalt_2026-2028 Sachsen-Anhalt
Stammdaten
- Auftraggeber
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Ost, Halle (Saale)
- Veröffentlicht
- 09.09.2026
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 45233222 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Geschätztes Rahmen-Volumen
- 25.958.017 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Rahmenvereinbarung Asphalt_2026-2028 - Sachsen-Anhalt ST012630019: Los 1 Nord - AM Börde und AM Theeßen ST012630020: Los 2 West - AM Plötzkau und AM Wernigerode ST012630021: Los 3 Ost - AM Dessau und AM Peißen ST012630022: Los 4 Süd - AM Oberröbli
Lose
4 Lose.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.08.2026
- Ende
- 31.07.2028
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Vergabe-Status
- Auftragnehmer (5)
- BiGe GP Verkehrswegebau GmbH u. Thiendorfer Fräsdienst · BiGe_KEMNA BAU Ost und Thiendorfer Fräsdienst · EUROVIA Verkehrsbau GmbH, NL Magdeburg · STRABAG AG · Thiendorfer Fräsdienst GmbH & Co. KG
- Vertragsabschluss
- 20.07.2026
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 19.05.2026
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (5)
- BiGe GP Verkehrswegebau GmbH u. Thiendorfer Fräsdienst (Halle (Saale))
- BiGe_KEMNA BAU Ost und Thiendorfer Fräsdienst (Leipzig)
- EUROVIA Verkehrsbau GmbH, NL Magdeburg (Magdeburg)
- STRABAG AG (Dessau-Roßlau)
- Thiendorfer Fräsdienst GmbH & Co. KG (Thiendorf)
Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).