AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://xvergabe.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-192d2bc7587-3f1b3a4a6fb9c8ee&) · Abgerufen am 07.08.2026 16:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f490b0a3-79d6-4994-810a-e8998633a802/

Vertrag über die Bereitstellung und den Betrieb des Personalverwaltungssystems LogaHR als SaaS für die Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.

Notice-ID: f490b0a3-79d6-4994-810a-e8998633a802 · Procedure-ID: 134d1f3c-1848-47f7-81f2-f1e48ef0d018

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Stammdaten

Auftraggeber
Konrad-Adenauer-Stiftung e. V., Berlin
Veröffentlicht
05.11.2024
Frist (Submission)
29.11.2024
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48450000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rahmen-Höchstwert
480.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Weiterhin die Migration/Übernahme aktueller Programmierungen bzw. Programmstände sowie der Anwendungsbetrieb inklusive Support und Schulungsoption sicherzustellen. Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestvertragsdauer von 48 Monaten. Der Vertrag mit dem aktuellen Dienstleister (AN) endet zum 28.02.2025, ein nahtloser Übergang (bei AN-Wechsel) muss sichergestellt werden. Eine Losaufteilung findet nicht statt.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.03.2025
Ende
28.02.2029

Verfahrens-Bedingungen

Eilverfahren
Ja — verkürzte Mindestfristen

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes im Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).