AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 19:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f4d3c72c-1ef7-41df-85b7-ceddc5385b24/

Planungsleistung für die Umstellung der Gebäudebeleuchtung auf LED, ECA-2025-018

Notice-ID: f4d3c72c-1ef7-41df-85b7-ceddc5385b24 · Procedure-ID: c6c3da79-21d0-493d-9084-4cae7882a32c

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundesdruckerei GmbH, Berlin
Veröffentlicht
04.07.2025
Frist (Submission)
07.08.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
71300000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Geschätzter Wert
550.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind Planungsleistungen für eine Umstellung der Gebäudebeleuchtung auf LED an den Standorten des Auftraggebers in Berlin-Kreuzberg (10969 Berlin) und in Berlin-Reinickendorf (13405). Dies schließt die Ingenieurleistungen TGA für die Leistungsphasen 1-3 und 5 bis 7 (Gebäude 1-3, 5, 12, 29, 37, 50-53, 55-56, 35D, 60) und zusätzlich Leistungsphase 8-9 (Gebäude 2, 37, 50) gemäß HOAI ein. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anlagen (Anlage 1 zum Vertragsdokument) entnommen werden.

Vertragslaufzeit

Periode
16 Monate

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
8 Wochen

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).