AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 04:48 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f574dc52-dce1-46ef-905c-4a7ce6f64910/

Redaktionelle Betreuung und Weiterentwicklung der Serviceplattform zur kommunalen Suchtprävention www.vortiv.de

Notice-ID: f574dc52-dce1-46ef-905c-4a7ce6f64910 · Procedure-ID: e85410ca-8916-42dc-92df-86d5e702bac1

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Stammdaten

Auftraggeber
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bzw. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), Köln
Veröffentlicht
05.06.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
79550000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
Branche
Beratung & Dienstleistungen
Auftragsvolumen (Rahmen)
2.100.841 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
Rahmenvereinbarung
Ja
Grüne Beschaffung
Ja

Beschreibung

Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Betreuung und Weiterentwicklung der Serviceplattform www.vortiv.de zur kommunalen Suchtprävention für Fachkräfte und Multiplikatoren, Beratung und Begleitung des kommunalen Netzwerkmanagements, Überarbeitung und Weiterentwicklung der Informationsmedien und Übernahme der Ambient-, SEO/SEA und PR-Maßnahmen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anhang 03).

Vertragslaufzeit

Periode
4 Jahre
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Init AG für digitale Kommunikation
Vertragsabschluss
30.05.2025
Zuschlagsentscheidung
19.05.2025

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).