AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y5PYT7UXMLFX/documents) · Abgerufen am 02.08.2026 13:14 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/f5b017ee-cea6-487b-bcf5-a4a44767272f/

Unterhalts- und Glasreinigung der Essener Dienstgebäude

Notice-ID: f5b017ee-cea6-487b-bcf5-a4a44767272f · Procedure-ID: 26b3fd47-8e26-46a1-bf8e-83b569403f56

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Stammdaten

Auftraggeber
Regionalverband Ruhr, Essen
Veröffentlicht
27.03.2026
Frist (Submission)
29.04.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90911200 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Facility Management & Gebäudetechnik
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle
KMU-geeignet
Ja (laut Auftraggeber-Angabe)

Beschreibung

Unterhaltsreinigung von 3 Verwaltungsgebäuden mit rund 2.200.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche. Zuschlagskriterien: 40 % Preis; 30 % Umfang der Reinigung; 10% Qualitätssicherungskonzept (QSK), 10% Nachhaltigkeits- und Umweltkonzept (ESG), 10% Implementierungskonzept — Glas- und Rahmenreinigung von 3 Verwaltungsgebäuden mit rund 19.300 Quadratme-tern Jahresreinigungsfläche. Für die Bewertung des Loses 2 (Glas- und Rahmenreinigung) ist der Preis das einzige Kriterium.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.01.2027
Ende
30.06.2031
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
58 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).