AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Übersetzung juristischer Fachtexte (Rahmenvereinbarung für Übersetzungen aus dem Rumänischen ins Deutsche)
Stammdaten
- Veröffentlicht
- 10.01.2024
- Frist (Submission)
- 12.02.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 79530000 — Unternehmensberatung und -dienstleistungen
- Branche
- Beratung & Dienstleistungen
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJ). Als zentraler Dienstleister der Justiz erfüllt das BfJ vielfältige Aufgaben. So ist es unter anderem Anlaufstelle und Ansprechpartner der Bundesrepublik Deutschland für den europäischen und internationalen Rechtsverkehr. Im Rahmen der Zuständigkeiten und Tätigkeiten des BfJ besteht erheblicher Übersetzungsbedarf, der intern sowie extern (über mehrere Rahmenvereinbarungen) abgedeckt wird. Das BfJ beabsichtigt, frühestens zum 1. April 2024 eine Rahmenvereinbarung mit fünf Auftragnehmer(inne)n für die Dauer von vier Jahren abzuschließen. Gegenstand des Vertrags ist die Übersetzung vorwiegend von juristischen Fachtexten sowie vereinzelt von Texten aus anderen Fachgebieten, die im Rahmen der Zuständigkeiten und Tätigkeiten des BfJ anfallen, aus der rumänischen in die deutsche Sprache. Das Maximalauftragsvolumen der Rahmenvereinbarung (für die Laufzeit von 4 Jahren) beläuft sich auf 508.727 Normzeilen. Der angegebene Höchstwert stellt gleichzeitig den Schätzwert dar. Die genaue Beschreibung der Beschaffung ist der Anlage 2 „Leistungsbeschreibung“ der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2024
- Ende
- 31.03.2028
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 60 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 13.02.2024
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Bundesrepublik Deutschland - Bundesamt für Justiz, Bonn
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.